Faire Gebühren in der Vermögensverwaltung: FIDLEG, Retros & die All-in-Rechnung
Gebühren entscheiden über Ihre Rendite. FIDLEG und neue FINMA-Vorgaben zwingen zu klaren Kostenblättern und offener Retrozessionspolitik. Worauf Sie achten müssen: All-in-Fee, saubere Anreize bei Performance-Fees und transparente Interessenkonflikte.
Gebühren sind der Lackmustest jeder Vermögensverwaltung. Was in Präsentationen nach Nebensache klingt – „1% hier, ein halbes Prozent dort“ – entscheidet über Ihren Nettoertrag. Fair ist ein Honorar erst, wenn es transparent ist, Interessenkonflikte sauber adressiert und die Gesamtbelastung nachvollziehbar macht. Genau dorthin zielt die aktuelle Regulierung in der Schweiz – und sie wird schärfer umgesetzt als noch vor wenigen Jahren. So präzisiert das neue FINMA-Rundschreiben „Verhaltenspflichten nach FIDLEG“, in Kraft seit 1. Januar 2025 (mit Übergangsfrist bis 30. Juni 2025), wie Kosten, Risiken, Interessenkonflikte und insbesondere Drittentschädigungen offenzulegen sind; Hinweise auf Retrozessionen müssen im Vertragswerk optisch hervorgehoben und physisch oder über einen expliziten Direktlink leicht zugänglich sein. Ein generischer Verweis auf die Website genügt nicht.
Wer Gebühren prüft, sollte zwischen drei Ebenen unterscheiden: das Honorarmodell des Verwalters (Pauschal- oder Verwaltungsgebühr, ggf. Performance Fee), die Bank- bzw. Depotgebühren und die Produktkosten der eingesetzten Fonds und Zertifikate. Für Fonds legt die Branchen-Selbstregulierung fest, wie die Total Expense Ratio (TER) zu berechnen und auszuweisen ist. Wichtig: Die TER bildet die laufenden, dem Fondsvermögen belasteten Betriebskosten ab; erfolgsabhängige Vergütungen sind separat auszuweisen – sie tauchen also nicht „versteckt“ in der TER auf. Wer nur auf die TER blickt, unterschätzt die echte Gesamtkostenquote.
Besonders heikel sind Retrozessionen – Vergütungen, die Banken oder Vermögensverwalter von Produktanbietern erhalten. Zivilrechtlich gilt: Solche Drittentschädigungen sind grundsätzlich herauszugeben, es sei denn, der Kunde verzichtet informiert darauf. Die Rechtsprechung hat die Anforderungen an einen wirksamen Vorausverzicht immer weiter konkretisiert: Der Kunde muss die Parameter kennen, die eine Grössenordnung der erwarteten Retros im Verhältnis zu seiner Verwaltungsgebühr erlauben. Jüngere Urteile akzeptieren Verzichtsklauseln, wenn Bandbreiten nach Produktkategorien angegeben werden; gleichzeitig betonen Kommentierungen, dass die Information so ausgestaltet sein muss, dass der Kunde die Gesamtkosten realistisch abschätzen kann. Pauschale, inhaltsarme Klauseln genügen nicht.
Für Execution-Only-Beziehungen hat das Bundesgericht 2024 klargestellt, dass sich die Regeln zur Wirksamkeit eines Vorausverzichts nicht einfach aus der Vermögensverwaltung kopieren lassen. Das erhöht den Prüfaufwand: Je weniger Beratungs- bzw. Dispositionscharakter die Beziehung hat, desto genauer ist hinzusehen, wie, wann und in welcher Tiefe Zuwendungen erklärt wurden. In der Praxis sind „Clean Share Classes“ ohne Retros der eleganteste Weg, Interessenkonflikte zu entschärfen.
Auch jenseits der Retros treibt FIDLEG die Transparenz: Finanzdienstleister müssen Kunden vor Vertragsabschluss bzw. vor Erbringung der Dienstleistung über Art und Kosten der Leistung informieren; die FINMA präzisiert das „Wie“ und verlangt konsistente Ex-ante-Informationen sowie eine klare Trennung unvermeidbarer von vermeidbaren Interessenkonflikten, etwa beim Einsatz eigener Produkte. Für hochriskante Differenzgeschäfte kommen zudem periodische Verluststatistiken hinzu. Für Anleger bedeutet das: Sie sollten heute ohne Reibungsverlust ein vollständiges Kostenblatt verlangen können – inklusive aller Honorare, Bankgebühren, Produktkosten, erwartbarer Transaktionskosten und Steuern/Stempelabgaben.
Wann ist eine Gebühr „fair“? Erstens, wenn sie zur Leistung passt. Eine diskretionäre Strategie mit breit diversifizierten Standardprodukten rechtfertigt andere Sätze als ein eng betreutes, illiquideres Mandat. Zweitens, wenn Anreize ausbalanciert sind. Performance-Gebühren sollten Hurdle Rate und High-Water-Mark enthalten und idealerweise über mehrere Jahre symmetrisch wirken, damit nicht ein gutes Jahr sofort kassiert und ein schwaches beim Kunden hängen bleibt. Europäische Leitplanken für Performance Fees sind etabliert; wer EU-vertriebene Fonds nutzt, profitiert von zusätzlichen Schutzmechanismen in der Ausgestaltung und Offenlegung. Drittens, wenn die Summe stimmt: Rechnen Sie immer die „All-in-Fee“ über alle Ebenen – Verwaltungsgebühr plus Depot, plus TER der Produkte, plus erwartete Performance Fee, plus Transaktionskosten und Steuern. Nur diese Sicht verhindert, dass einzelne Posten harmlos wirken, die Gesamtbelastung aber hoch ist.
Die Regulierung liefert heute genug Hebel, um Fairness einzufordern. Praktisch heisst das: Verlangen Sie ein Ex-ante-Kostenblatt in Franken und in Prozent, eine klare Retrozessionspolitik (ideal: Verzicht auf Retros oder vollständige Herausgabe), die genaue Kennzeichnung eigener Produkte und – wo Performance Fees vereinbart sind – die schriftlichen Parameter inkl. Hurdle und High-Water-Mark. Wenn ein Anbieter das nicht ohne Zögern liefert oder sich auf generische Web-Verweise zurückzieht, ist das weniger ein Formalfehler als ein Warnsignal. Fair ist, was verständlich, prüfbar und im Kundeninteresse konstruiert ist. Der Rest kostet Rendite.